FAQ - Monopoel GmbH
FAQ

Fragen rund um das Fahren mit Pflanzenöl, den Bestellvorgang, Lieferzeit, etc.
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Kann man wirklich mit Pflanzenöl fahren ?
Wie ist die rechtliche Lage ?
Lohnt sich für mich eine Umrüstung überhaupt ?
Wenn ich es einmal ausprobieren möchte: Kann ich Pflanzenöl aus dem Supermarkt nehmen ?
Was ist der Unterschied zwischen Pflanzenöl und Biodiesel ?
Kann ich Pflanzenöl mit Diesel/Biodiesel mischen ?
Kann ich auch mit Diesel fahren, wenn das Fahrzeug auf Pflanzenöl umgerüstet ist ?
Welche Probleme kann es geben?
Schadet das Fahren mit Pflanzenöl dem Motor, was kann passieren ?
Übernimmt www.monopoel.de eine Garantie für Schäden am Motor und anderen Fahrzeugteilen, wenn ich mit Pflanzenöl fahre ?
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Welche Pflanzenöle sind geeignet ?
Was ist der Unterschied zwischen Raffinat und kaltgepresstem Pflanzenöl ?
Wo bekomme ich Pflanzenöl ?
Kann man mit gebrauchten Pflanzenöl (Frittieröl) fahren ?
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Was bringt ein 2-Tank-System ? Ist das nicht viel zu kompliziert/aufwendig ?
Müssen alle Veränderungen vom TÜV eingetragen werden ?
Ich möchte mit Pflanzenöl fahren, kann/möchte den Umbau aber nicht selbst machen ?
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Wie kann ich bei www.monopoel.de bestellen ?
Kann ich per Kreditkarte/Paypal/Lastschrift/Rechnung bezahlen ?
Kann ich als Versandart Päckchen statt Paket wählen ?
Liefern Sie auch ins Ausland ?
Ich möchte nur ein paar Kleinteile bestellen, muß ich trotzdem die volle Versandkostenpauschale bezahlen ?
Ich weiß nicht, ob ich an alle nötigen Teile gedacht habe oder ich habe noch Fragen zu meiner Bestellung !
Ich will sofort überweisen, finde aber keine Bankverbindung !
Kann man wirklich mit Pflanzenöl fahren ?
Geeignet sind Fahrzeuge mit Dieselmotor.
Am besten eignen sich Fahrzeuge mit einer Bosch-Einspritzpumpe. Geeignet sind sowohl Fahrzeuge mit einer Reiheneinspritzpumpe (R-ESP) als auch mit Verteilereinspritzpumpe (V-ESP) oder mit Pumpe-Düse-Einspritzung (PD).
Zu Fahrzeugen mit Common-Rail-Einspritzsystem liegen inzwischen zahlreiche Erfahrungen vor, diese Fahrzeuge können ebenfalls mit Pflanzenöl betrieben werden, es sind zumeist leistungsstarke Kraftstofförderpumpen notwendig.
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Wie ist die rechtliche Lage ?
Es ist rechtlich zulässig statt Diesel Pflanzenöl zu fahren (s. Kommentar zu §19 Ergänzung Nr. 26 der StVZO vom Januar 2000) - im Gegensatz zum Fahren mit Heizöl.
Pflanzenöl und Diesel darf nur innerhalb des Tanks gemischt werden.
Eine Mischung von Pflanzenöl und Diesel außerhalb des Tanks kommt der Herstellung eines Mineralölproduktes gleich. Damit wäre für die gesamte Mischung Mineralölsteuer fällig.
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Welche Probleme kann es geben?
Da Pflanzenöl bei Raumtemperatur dickflüssiger als Diesel ist, führt dies zu einer höheren Belastung insbesondere der Einspritzpumpe und schlechterer Filtergängigkeit des Kraftstoffs. Aus diesem Grund ist eine Optimierung des Fahrzeugs auf den Pflanzenölbetrieb zwingend erforderlich.
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Lohnt sich für mich eine Umrüstung überhaupt ?
Abgesehen davon, daß wir das Fahren mit Pflanzenöl für ökologisch sinnvoll erachten, sollte man den finanziellen Aspekt nicht vernachlässigen.
Je nach Ihrer individuellen Jahres-Fahrleistung und Verbrauch Ihres Fahrzeuges, rechnet sich der Umbau bereits nach 1/2 Jahr bis 2 Jahren - bitte rechnen Sie selbst.
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Was ist der Unterschied zwischen Pflanzenöl und Biodiesel ?
Pflanzenöl wird aus ölhaltigen Pflanzen gewonnen, wie z.B. aus Raps oder Sonnenblumen, etc.
Biodiesel (oder RapsMethylEster = RME) wird durch eine chemische Weiterverarbeitung aus Pflanzenöl hergestellt.
Pflanzenöl wird unter Einfluß eines Katalysators mit Methanol in Methylester umgesetzt.
Reines Pflanzenöl verhält sich nicht aggressiv gegenüber dieselfesten Kunststoffen.
Biodiesel ist agressiv gegenüber vielen dieselfesten Kunststoffen und Lacken.
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Kann ich Pflanzenöl mit Diesel/Biodiesel mischen ?
Ja, in jedem Verhältnis.
Eine Beimischung von Diesel zu Pflanzenöl ist bei extremen Temperaturen (unter -15 Grad) sogar zu empfehlen, um die Fliessfähigkeit des Pflanzenöles zu gewährleisten.
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Kann ich auch mit Diesel fahren, wenn das Fahrzeug auf Pflanzenöl umgerüstet ist ?
Kurz und bündig: Ja.
Dies ist vor allem wichtig, wenn Sie im Ausland sind oder gerade keine Pflanzenöltankstelle zur Verfügung haben.
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Schadet das Fahren mit Pflanzenöl dem Motor, was kann passieren ?
Bei entsprechender Optimierung des Fahrzeuges sind Schäden am Motor und anderen Fahrzeugteilen durch den Betrieb mit Pflanzenöl nicht zu erwarten.
Bitte beachten Sie: Über den Betrieb von Fahrzeugen mit Pflanzenöl liegen keine Herstellerfreigaben vor, da diese nur den Betrieb mit Normkraftstoffen erlauben. Die Verwendung von Pflanzenöl als alternativer Kraftstoff kann zu Schäden am Motor und weiteren Fahrzeugteilen führen, die durch die Herstellergewährleistung nicht abgedeckt sind.
Es gibt Hinweise darauf, das insbesonders bei schlechtem Anspringen, schlechtem Leerlauf (in der Kaltlaufphase oder aus anderen Gründen) und bereits vorhandenem Motorenverschleiß Pflanzenöl in das Schmieröl gelangen kann. Dies führt zu Polymerisation (Verharzung) im Motoröl. Je nach Nutzungsprofil (Kurzstrecke/Langstrecke) und Einspritzsystem (Direkteinspritzer/indirekte Einspritzung) kann ein sorgfältiges Einhalten der Ölwechsel-Intervalle angebracht sein.
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Wenn ich es einmal ausprobieren möchte: Kann ich Pflanzenöl aus dem Supermarkt nehmen ?
Ja, das Pflanzenöl muß jedoch nachversteuert werden, da auf das Lebensmittel Pflanzenöl keine Energiesteuer entrichtet wurde.
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Übernimmt www.monopoel.de eine Garantie für Schäden am Motor und anderen Fahrzeugteilen, wenn ich mit Pflanzenöl fahre ?
Nein.
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Welche Pflanzenöle sind geeignet ?
Es gibt zahlreiche Pflanzenöle, die für den Betrieb in Fahrzeugen geeignet sind, in der Praxis beschränkt sich die Auswahl auf die verfügbaren und preiswerten Pflanzenölsorten.
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Was ist der Unterschied zwischen Raffinat und kaltgepresstem Pflanzenöl ?
Kaltgepresstes Pflanzenöl stammt zumeist von dezentralen kleinen Ölmühlen und ist ernährungsphysiologisch wertvoll. Für den Einsatz in Fahrzeugen können enthaltene Schwebstoffe Probleme bereiten.
Pflanzenölraffinat entstammt hochindustriellen Aufbereitsanlagen in denen ölhaltiger Samen unter Hitzeeinwirkung ausgepreßt wurde und das Pflanzenöl unter Lösungsmitteleinsatz extrahiert wurde. Durch die aufwändige Gewinnung des Pflanzenöls sind störende Begeleitstoffe vollständig entfernt - es eignet sich bestens zum Fahren in Verbrennungsmotoren.
Nach aktueller Rechtslage erhalten Sie ausschließlich Rapsöl bzw Rapsölraffinat an Pflanzenöltankstellen.
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Wo bekomme ich Pflanzenöl ?
Einer der Pioniere des Fahrens mit Pflanzenöl pflegt folgende, sehr detailierte Tankstellen- und Lieferantenliste : http://www.rerorust.de/
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Kann man mit gebrauchten Pflanzenöl (Frittieröl) fahren ?
Ja, das Pflanzenöl muß jedoch nachversteuert werden, da auf das Lebensmittel Pflanzenöl keine Energiesteuer entrichtet wurde.
Die im gebrauchten Pflanzenöl enthaltenen Schwebstoffe müssen durch Filtration entfernt werden. Wir empfehlen hierzu eine drucklose Filtration, die nach unserer Erfahrung bei geringen Kosten die besten Ergebnisse erzielt.
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Was sollte alles angepaßt werden ?
1-Tank-Lösung:
Für den 1-Tank-Betrieb eignen sich Fahrzeuge mit Verteiler- und Reiheneinspritzpumpe, keine Direkteinspritzer.
In den Motoren älterer Bauart wird der Kraftstoff nicht direkt in den Verbrennungsraum eingespritzt, daher können diese - mit geringen bis mittleren Aufwand - für den 1-tank-Betrieb optimiert werden. Bitte beachten Sie, daß das Fahrzeug auch bei niedrigen Temperaturen mit dem Pflanzenöl starten können muß.
2-Tank-Lösung:
Zum Starten wird Diesel oder Biodiesel verwendet. Sobald die Betriebsbedingungen es zulassen, wird der Dieselkraftstoff durch vorgewärmtes Pöl mit geeigneter Temperatur ersetzt. Um diesen Vorgang alltagstauglich zu machen, sind zwei unabhängige Tanks nötig. Im Fahrbetrieb wird Dieselkraftstoff nur zum Starten und Abstellen benötigt (zum Abstellen deswegen, damit man am nächsten Morgen wieder mit Diesel starten kann). Die Umschaltung erfolgt durch den Fahrer, der mittels Knopfdruck zwischen Pöl und Diesel umschaltet.
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Was bringt ein 2-Tank-System ? Ist das nicht viel zu kompliziert/aufwendig ?
Moderne Fahrzeuge (Direkteinspritzer) benötigen zwingend ein 2-Tank-System, da sie nicht mit Pflanzenöl starten können. Der Einbau eines 2-Tank-Systems benötigt typischerweise 2 Arbeitstage, d.h. der Aufwand hält sich in Grenzen.
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Müssen alle Veränderungen vom TÜV eingetragen werden ?
Nein. Nur Änderungen an vorgeschriebenen Teilen. Das sind sicherheitsrelevante Teile und solche die das Abgasverhalten beeinflussen (s. STVZO).
Ein Wärmetauscher muß demnach nicht eingetragen werden, eine elektrische Kraftstoffheizung hingegen schon.
Ein Zusatztank muß ebenfalls eingetragen werden.
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Ich möchte mit Pflanzenöl fahren, kann/möchte den Umbau aber nicht selbst machen ?
Wir können den Umbau in unserer Werkstatt durchführen lassen.
Die Einbaukosten hängen von der Art des Fahrzeuges und dem gewünschten Umbau ab, bitte fragen Sie im konkreten Fall bei uns an.
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Wie kann ich bei www.monopoel.de bestellen ?
Sie bestellen bei uns - entweder per Online Shop oder per e-mail. Daraufhin erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung (in der Regel per e-mail).
Um evtl. Eingabefehler bei der Abgabe der Bestellung korrigieren zu können, überprüfen Sie bitte die Angaben in der Auftragsbestätigung (wie z.B. Lieferadresse, Bestellmengen, etc.).
Sämtliche Verträge werden in Deutsch geschlossen.
Sie überweisen danach den Rechnungsbetrag an die angegebene Bankverbindung.
Nach Zahlungseingang des entsprechenden Betrages auf unserem Konto wird Ihr Paket in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen versandt.
Ihre Bestellung/Bestelldaten sind Bestandteil des Vertrages und werden von uns gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, auf Wunsch werden Ihnen diese Daten zugänglich gemacht.
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Kann ich per Kreditkarte/Paypal/Lastschrift/Rechnung bezahlen ?
Nein, da wir ausschließlich gegen Vorkasse liefern. Wir halten den Verwaltungsaufwand einer Bestellung bewusst niedrig und geben diesen Vorteil an unsere Kunden weiter.
Die Nutzung von Kreditkarten,Paypal,etc führt zu vermeidbaren Kosten, die wir letztendlich auf die Artikelpreise umlegen müssten. Aus eben diesem Grund bevorzugen wir die preiswertere Banküberweisung.
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Kann ich als Versandart Brief statt Paket wählen ? Ich möchte nur ein paar Kleinteile bestellen, muß ich trotzdem die volle Versandkostenpauschale bezahlen ?
Sprechen Sie uns an - bei kleinerem Auftragswert kann diese Versandart sinnvoll sein.
Bedenken Sie bitte, daß Briefe NICHT versichert sind. Sollten Sie trotzdem diese Versandart wünschen, müssen wir daher die Übernahme des Versandrisikos (Verlust/Beschädigung) ablehnen.
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Liefern Sie auch ins Ausland ?
Selbstverständlich liefern wir weltweit (Ausnahme: Schweiz, wegen hoher Versandnebenkosten). Wir kalkulieren die tatsächlichen Versandkosten nach Erhalt Ihrer Bestellung.
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Ich weiß nicht, ob ich an alle nötigen Teile gedacht habe oder ich habe noch Fragen zu meiner Bestellung !
Kein Problem, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Schicken Sie uns eine e-mail zu Ihrem Problem/Ihrer Frage an - bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.
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Ich will sofort überweisen, finde aber keine Bankverbindung !
Die Bankverbindung geben wir nicht öffentlich preis, da es bereits Mißbrauch/Betrugsversuche an der veröffentlichten Bankverbindung gab.
Die Bankverbindung befindet sich in der Fußzeile der Auftragsbestätigung, die wir erstellen, nachdem Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist und mit dem Warenbestand abgeglichen wurde.
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Ist das Fahren mit Pflanzenöl legal ?
StVZO §19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
26. Ergänzungslieferung, Januar 2000
Fortbestehen der BE, wenn DieselFz mit Rapsöl oder Rapsölmethylester (RME) betrieben werden. Die BE eines DieselFz
erlischt nicht, wenn das Fz anstelle von Dieselkraftstoff mit Rapsöl oder Rapsölmethylester (RME) betrieben wird. Voraussetzung
dabei ist jedoch, daß keine FzTeile verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann (Austausch der Kraftstoffleitungen fällt nicht darunter). Die
Verwendung von Biokraftstoffen anstelle des handelsüblichen Dieselkraftstoffs verstößt auch nicht gegen §47. In der AbgasRili
wird zwar ein Referenzkraftstoff genannt, dieser gilt jedoch nur für die Typprüfung des Fz u nicht für den FzBetrieb. Auch aus §31
kann nicht hergeleitet werden, daß die Verwendung von Biokraftstoff verboten ist. Andererseits kann nach bisherigen
Erkenntnissen nicht davon ausgegangen werden, daß bei Biokraftstoffen generell die zul Grenzwerte für Abgasemissionen
eingehalten werden. Eine rechtliche Handhabe, den Betrieb von Kfz mit infrage gestellten Kraftstoffen zu untersagen bzw einen
Abgastest mit einem vom Referenzkraftstoff bei der Typprüfung abweichenden Kraftstoff zu fordern, gibt es nicht. Um dem
Grundsatz gemäß §38 BImSchG -vermeidbare Emissionen im Verkehr zu verhindern - gerecht zu werden u ggf Regelungslücken
in der StVZO (z B hinsichtlich des zu verwendenden Kraftstoffs während des FzBetriebs) zu schließen, bedarf es der Definition
von Bezugskraftstoffen auch bei Biokraftstoffen. Die Normungsarbeiten haben zwar begonnen, ein Ergebnis jedoch wird für RME vielleicht in zwei Jahren, für Rapsöl in absehbarer Zeit nicht vorliegen.(1993)
Irrtum vorbehalten
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Was muß eingetragen werden ?
StVZO §45 Kraftstoffbehälter
(1)Kraftstoffbehälter müssen korrosionsfest sein. Sie müssen bei doppeltem Betriebsüberdruck, mindestens aber bei einem
Überdruck von 0,3 bar, dicht sein. Weichgelötete Behälter müssen auch nach dem Ausschmelzen des Lotes zusammenhalten.
Auftretender Überdruck oder den Betriebsdruck übersteigender Druck muß sich durch geeignete Einrichtungen (Öffnungen,
Sicherheitsventile und dergleichen) selbsttätig ausgleichen. Entlüftungsöffnungen sind gegen Hindurchschlagen von Flammen zu
sichern. Am Behälter weich angelötete Teile müssen zugleich vernietet, angeschraubt oder in anderer Weise sicher befestigt
sein. Kraftstoff darf aus dem Füllverschluß oder den zum Ausgleich von Überdruck bestimmten Einrichtungen auch bei
Schräglage, Kurvenfahrt oder Stößen nicht ausfließen.
16. Ergänzungslieferung, April 1993:
Anbringung zusätzlicher Kraftstofftanks an Kfz. Das Fassungsvermögen eines Kraftstofftanks ist in der StVZO nicht festgelegt.
Es besteht also keine Einschränkung hinsichtlich der Höchstmenge. Die räumlichen Gegebenheiten eines Kfz setzen jedoch eine
natürliche Grenze für die mitführbare Kraftstoffmenge. Nach einer Veränderung der Kraftstoffbehälter ist eine Begutachtung des
Kfz im Sinne des § 19 Abs 2 erforderlich.
StVZO §46 Kraftstoffleitungen
4. Ergänzungslieferung, Februar 1985
(1) Kraftstoffleitungen sind so auszuführen, daß Verwindungen des Fahrzeugs, Bewegungen des Motors und dergleichen keinen
nachteiligen Einfluß auf die Haltbarkeit ausüben.
(2) Rohrverbindungen sind durch Verschraubung ohne Lötung oder mit hart aufgelötetem Nippel herzustellen. In die
Kraftstoffleitung muß eine vom Führersitz aus während der Fahrt leicht zu bedienende Absperreinrichtung eingebaut sein; sie
kann fehlen, wenn die Fördereinrichtung für den Kraftstoff den Zufluß zu dem Vergaser oder zur Einspritzpumpe bei stehendem
Motor unterbricht oder wenn das Fahrzeug ausschließlich mit Dieselkraftstoff betrieben wird. Als Kraftstoffleitungen können
fugenlose, elastische Metallschläuche oder kraftstoffeste andere Schläuche aus schwer brennbaren Stoffen eingebaut werden;
sie müssen gegen mechanische Beschädigungen geschützt sein.
(3) Kraftstoffleitungen, Vergaser und alle anderen kraftstofführenden Teile sind gegen bestriebstörende Wärme zu schützen und so anzuordnen, daß abtropfender oder verdunstender Kraftstoff sich weder ansammeln noch an heißen Teilen oder an
elektrischen Geräten entzünden kann.
Irrtum vorbehalten
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